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Was ist Satire?

(Reichsgerichtsentscheidung vom 5.6.1928)

Es ist der Satire wesenseigen, dass sie mehr oder weniger stark übertreibt,
d. h. dem Gedanken, den sie ausdrücken will, einen scheinbaren Inhalt gibt,
der über den wirklich gemeinten hinausgeht, jedoch in einer Weise,
dass der des Wesens der Satire kundige Leser oder Beschauer den
geäußerten Inhalt auf den ihm entweder bekannten oder erkennbaren
tatsächlich gemeinten Gehalt zurückzuführen vermag.

Daran halten wir uns!