Horizonte
Die Beratung des Gerichts dauerte an. Sowohl die Klägerpartei als auch der Beklagte nebst Anwalt schritten nervös auf dem Gang vor dem Gerichtssaal auf und ab, tuschelten miteinander und schätzten ihre Chancen ein.
Jedes Lächeln des vorsitzenden Richters wie auch das kleinste Muskelzucken in dessen Gesichtslandschaft wurde genauestens analysiert und dergestalt folgerichtig eingeordnet, dass beide Parteien des Obsiegens sicher waren.
Es konnte gar nicht anders entschieden werden, vorausgesetzt, der gesunde Menschenverstand, wie auch einschlägige Gesetze und Vergleichsurteile würden zu Rate gezogen.
So betraten auch alle hoffnungsvoll den Gerichtssaal, nachdem der Gerichtsdiener dazu aufgefordert hatte.
Alle erhoben sich ehrerbietend, als das hohe Gericht den Saal betrat. Nur der Beklagte blieb aufrecht stehen, in Erwartung des für ihn positiven Entscheids.
„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:" , erhob der Vorsitzende Richter die Stimme.
„Der Angeklagte ist schuldig im Sinne der Anklage. Bitte nehmen Sie Platz.“
Staatsanwalt und Verteidiger schauten erst sich und dann den Richter verständnislos und fragend an.
Das Urteil – über das noch zu Reden sein würde - war gesprochen, aber wo blieb das Strafmaß?
Nun, der Richter würde es sicher in seiner Begründung erklären, aber wir, Sie, verehrte Leser und ich werden an den Anfang der Geschichte gehen.
Der Kläger, ein wehrpflichtiger Rekrut der Bundeswehr hatte seinen Ausbilder, einen Stabsunteroffizier wegen Verletzung der Menschenrechte, oder genauer, wegen Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes angezeigt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Was war geschehen?
Während einer Übung im eher flachen Gelände der norddeutschen Landschaft hatte der Ausbilder seinen ihm anvertrauten Rekruten gefragt:
"Soldat, sehen Sie den Horizont dahinten?“
„Jawoll, Herr Stabsunteroffizier!“
„Gut. Laufen Sie hin und holen ihn her!“
„Jawoll, Herr Stabsunteroffizier!“, antwortete der so Befohlene und trabte los.
Grinsend verfolgten die anderen Rekruten ihren – geistig etwas minderbemittelten – Kameraden mit ihren Blicken, wohingegen der Ausbilder ratlos dastand. Er hatte eine klare Verweigerung des Befehls erwartet und sich schon ziemlich bissige Erwiderungen zurechtgelegt, die er jetzt nicht mehr anbringen konnte.
Der von ihm gefoppte Rekrut hingegen lief und lief und lief, wurde dabei immer kleiner und drohte, sich dem Blickfeld zu entziehen.
„Aaaachtung!“
Dieser Befehl, der jeden Soldaten sofort zum Stillstand bringt und Front zum Vorgesetzten nehmen lässt, verfehlte hier glatt seine Wirkung, weil der Angerufene bereits außer Hörweite war.
„Los, hinterher! Und holt mir diesen Deppen zurück!“, schrie er den Rest der Gruppe an, die sich nach einem kollektiven „Jawoll, Herr Unteroffizier!“ wenig motiviert auf den Weg machten.
So war es kein Wunder, dass sie nach kurzer Zeit wieder am Sammelplatz eintrafen und kleinlaut verkündeten: „Der ist weg!“
„Was heißt da weg?“
„Naja, eben weg. Nicht mehr zu sehen“
Der genervte Stabsunteroffizier warf seine Mütze auf den Boden, trampelte wild darauf herum, klaubte sie wieder auf und setzte sie verschmutzt und zerdrückt wieder auf sein sorgenvolles Haupt.
„Alles mir nach. Im Laufschritt!“
Die ganze Gruppe machte sich – teilweise leise fluchend - auf den Weg in Richtung des inzwischen entschwundenen Kameraden, um später – viel später – verschwitzt und abgekämpft in der Kaserne einzulaufen.
Dem Stabsunteroffizier war es nun vorbehalten bei seinem Vorgesetzten die Verlustmeldung vorzutragen, denn trotz großer Bemühungen war der entlaufene Horizontsucher nicht gefunden worden.
Dieser wiederum hatte – pünktlich nach Dienstschluss – seinen bisher ergebnislosen Lauf gestoppt und in einem Bauernhaus um Unterkunft und wohlfeile Verpflegung gebeten, die ihm – nach peinlicher Kontrolle seines Truppenausweises – auch gerne gewährt wurde.
Besonders des Bauern Töchterlein war hocherfreut über die willkommene Abwechslung und kümmerte sich rührend um den opferwilligen Vaterlandsverteidiger.
Nicht nur während des Essens, sondern auch danach. Das Kümmern ging nahtlos in das Frühstück über, wonach sich unser Soldat höflich und artig für Kost, Logis und Kümmern bedankte und sich wieder auf den Weg Richtung Horizont machte, nachdem er dem Töchterlein in die Hand versprochen hatte, nach Erledigung seines Auftrages wieder zum Kümmern und Essen zu kommen.
Sein Marsch Richtung Horizont wurde drei Tage und drei Bauernhöfe später jäh gestoppt, weil er an das Ufer der Nordsee gestoßen war und nun hilflos am Strand stand und sehnsuchtsvoll den Horizont absuchte.
Dass inzwischen über 700 Soldaten seiner Stammeinheit mit geländegängigen Fahrzeugen, Motorrädern, vier Hubschraubern und auch auf des Schusters Rappen nach ihm suchten, war ihm entgangen.
Auch, dass sein Ausbilder, der schon erwähnte Stabsunteroffizier sich ununterbrochen einem peinlichen Verhör ausgesetzt sah und seine – wie er meinte – lustige Idee in allen lebenden und toten Sprachen verflucht hatte.
Der Jäger des Horizonts hingegen wurde am späten Nachmittag völlig entkräftet von einer Polizeistreife aufgegriffen, die ihn erst einmal in die Wache brachte und da mit Tee und anderen Aufputschmitteln seine Lebensgeister zu wecken versuchte.
Nachdem er seinen Auftrag preisgegeben hatte, fühlten sich die Beamten erst veralbert und begannen erst dann an seinem Geisteszustand zu zweifeln, als ihnen von der Kommandatur die Richtigkeit bestätigt worden und baldiges Abholen zugesichert worden war.
Die Polizisten waren es auch, die pflichtschuldigst Anzeige erstattet und damit den Prozess in Gang gesetzt hatten.
Womit wir wieder im Gerichtssaal sind. Auf der einen Seite der bleiche und nervöse angeklagte Stabsunteroffizier, pardon ehemalige Stabsunteroffizier, denn er war zwischenzeitlich degradiert worden, und auf der anderen Seite der geschundene Rekrut. An dessen einer Seite ein Anwalt, auf der anderen Seite des Bauern hochschwangere Tochter. Sie waren inzwischen verheiratet und freuten sich auf das Erbe des Hofes.
„Nun zur Urteilsbegründung.“ - sprach der Vorsitzende Richter.
„Der Angeklagte hat sich zwar schuldig gemacht im Sinne der Anklage, indem er auf sträflich Weise die Würde des ihm anvertrauten Rekruten mit Füßen getreten hat. Bestraft ist er aber schon. Einmal durch die erwirkte Degradierung, zum anderen werden ihm ja die Kosten für die Suchaktion auferlegt. Gegenüber der Klageseite wird dem Antrag auf Schadenersatz, bzw. Schmerzensgeld nicht stattgegeben. Denn er hat durch diese Aktion sowohl menschlich als auch finanziell gewonnen.
Der wichtigste Grund ist aber folgender:
Der Kläger hat nicht nur durch seinen Marsch, sondern auch aufgrund der Erlebnisse und Erkenntnisse seinen Horizont erheblich erweitern können, wohingegen der Beklagte nur über den gleichen, eingeschränkten Horizont wie vorher verfügt. Schlimmer kann ich ihn nicht bestrafen. Es ist ihm zu wünschen, dass auch er nach einem neuen, erweiterten Horizont suchen und diesen finden möge. Die Verhandlung ist geschlossen."
Von keiner Partei wurde Berufung eingelegt.
© 2012 Erwin Grab